Ist TM eine Sekte oder gar gefährlich?
Dr. Claus Godbersen Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Schleswig, September 2001Gutachten von Dr. Godbersen, OLG Schleswig
Informationen zum Urteil "Transzendentale Meditation"des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. Mai 1989
In der öffentlichen Diskussion über die Transzendentale Meditation wird leider immer noch geltend gemacht, dass die Bundesregierung seit Jahren vor der Transzendentalen Meditation als einer gefährlichen Sekte warne und darin durch ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. Mai 1989 bestätigt worden sei.
Diese Behauptung ist falsch. Richtig ist Folgendes:
Seit 1980 haben TM-Organisationen in einem Rechtsstreit versucht, die falschen negativen Äußerungen in den staatlichen Sektenberichten zu unterbinden, und zwar mit Erfolg. In der Berufungsinstanz ist das Oberverwaltungsgericht Münster nach einer umfangreichen Vernehmung von Zeugen und Sachverständigen - unter ihnen die Professoren Scharfetter aus Zürich und Klosinski aus Bern - zu der Überzeugung gelangt, dass von der Transzendentalen Meditation keine Gefahren ausgehen. Es hat der Bundesregierung deshalb mit Urteil vom 18. Dezember 1985 (5 A 1125/84) negative Äußerungen über die Transzendentale Meditation untersagt!
Auf die Revision der Bundesregierung hin hat das Bundesverwaltungsgericht in Berlin diese Entscheidung allerdings geändert und die Klage mit Urteil vom 23. Mai 1989 (6VerwGE Bd. 82 S. 76 ff) abgewiesen, jedoch nicht aufgrund neuer Tatsachen; denn als Revisionsgericht konnte es selbst keine Zeugen und Sachverständigen anhören. Der Grund war vielmehr folgender: Unter dem Eindruck des Verfahrens hatte sich die Bundesregierung auf minimale Warnungen zurückgezogen und nur noch erklärt, dass zwar in besonders gelagerten Einzelfällen, nämlich bei labiler Persönlichkeitsstruktur, die Möglichkeit psychischer Schäden bestehen könne. Eine generelle oder jedenfalls signifikant häufig feststellbare Kausalbeziehung zwischen der Transzendentalen Meditation und dem Auftreten psychischer Störungen hat sie nicht mehr behauptet. Darauf wird in einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 15. August 1989 (NJW 1989 S. 3269f) ausdrücklich hingewiesen. Nur über diese vorsichtigen und zurückhaltenden Äußerungen hatte das Bundesverwaltungsgericht noch zu befinden und nur sie sind der Bundesregierung nicht untersagt worden. Dabei ergibt sich aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, dass nach Meinung der Sachverständigen die Meditation für labile Menschen nicht gefährlicher ist als andere "life events" wie Heiraten oder Einberufung zur Wehrpflicht, die ebenso unter besonderen Umständen psychische Beeinträchtigungen auslösen könnten und vor denen selbstverständlich keine staatliche Stelle warnt. Deshalb wird das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts auch als nicht überzeugend kritisiert.
Die Bundesregierung hat sich im Wesentlichen an das Urteil gehalten. Jedenfalls seit 1998 hat sie keine Sektenberichte, in denen die Transzendentale Meditation erwähnt wird, mehr herausgegeben, also keine negativen Äußerungen über die Transzendentale Meditation mehr gemacht. Das entspricht auch den Ergebnissen der Enquete-Kommission "Sog. Sekten und Psychogruppen" des Bundestages, die in ihren Berichten aus den Jahren 1997 und 1998 zu dem Schluss gekommen ist, dass "zum gegenwärtigen Zeitpunkt die neuen religiösen und weltanschaulichen Gemeinschaften insgesamt keine Gefahr für Staat und Gesellschaft darstellen".
Es ist also falsch zu behaupten, dass die Bundesregierung seit Jahren vor der Transzendentalen Meditation als gefährlicher Sekte warnt. Richtig ist, dass sie sich aufgrund eines langen Prozesses und der Arbeit der Enquetekommission offenbar eines Besseren hat belehren lassen.
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Bei vielen öffentlichen Argumentationen, warum TM „schlecht“ ist bzw. nicht berücksichtigt wird, spielt der Bezug auf eine „Veröffentlichung“ von G.Niebel und R.Hanewinkel (1997) die zentrale Rolle: In dem Buch von Theo Fehr: „Yoga Meditation Samadhi Therapie aus Sicht des Advaita-Vedanta“, hrsg. V.K.Engel, R.Wahsner und H.Walach. Verlag Pater Lang, Europ.Verlag der Wissenschaft, Frankfurt, 2003, fanden sich interessante Anmerkungen, in welcher Weise die enorme Aussagekraft der vielen wissenschaftlichen Arbeiten über TM systematisch ausgehebelt werden (S.121 ff):Diskreditierung der TM-Forschung
„Gefahren und Missbrauchspotential von Meditationstechniken unter besonderer Berücksichtigung von Jugendlichen, psychisch labilen und psychisch kranken Menschen“. Kiel: Christian-Albrechts-Universität, Institut für Psychologie.
Bei diesem „Artikel“ handelt es sich um ein Auftragsgutachten, welches vom Sektenbeauftragten der schleswig-holsteinischen Landesregierung in Auftrag gegeben wurde, um bei der Enquete-Kommission des deutschen Bundestages die Transzendentale Meditation zu diskreditieren.
- Dieses Gutachten basiert nicht auf eigener Forschung, sondern stellt nur den unqualifizierten Versuch einer Literaturrecherche dar.
- Es wurde von der Kommission abgelehnt, weil es sich als wissenschaftlich unseriös und sachlich falsch herausstellte.
“...gewinnt man den Eindruck, hier sollten wissenschaftlich unliebsame Entwicklungen, von denen die heiligen Kühe - die herkömmlichen Verfahren der Therapielandschaft - sich bedroht fühlen, durch Leugnung, Unterdrückung und Fehlinformation nicht existent gemacht werden.“
Es folgen detailliert interessante Einzelheiten, wobei typisch ist, dass niemand eigene Forschung angestellt hat und unter Veränderung und Fälschungen von Zitaten anderer Autoren die abstrusesten Behauptungen aufgestellt werden.
S.125: „ Damit ist der pauschalen und, was schwerer wiegt: sachlich unbegründeten Pathologisierung spiritueller Erfahrungen, die sich im Umfeld von Meditationsformen ereignen können, Tür und Tor geöffnet.“
S.127: „Niebel und Hanewinkel übergehen bewusst alle verfügbaren Veröffentlichungen dieser Art und unterschlagen sie.
Fazit: Auffallend oft haben sich in der Vergangenheit Forscher gegen TM geäußert, die weniger über Meditation wussten als jeder TM-praktizierende Normalbürger.
Während es in allen Wissenschaftsbereichen selbstverständlich ist, dass ein Forscher sein Fachgebiet umfassend kennt und die Eigengesetzlichkeiten seines Forschungsobjektes respektiert, ist das im Bereich Meditation bis heute oft nicht der Fall.“
